Förderverein Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge e.V.

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Petition im Landtag übergeben – Der Stollen muss für die Besucher der Gedenkstätte zugänglich bleiben!

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Der Stollen ist das Herzstück der Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge – 2000 Menschenleben hat der Bau des Stollens gekostet.

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Am 21. Juni 2018 wurde dem Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt eine Petition mit 1068 Unterschriften übergeben. Initiiert hatten diese Petition Jugendliche einer Projektgruppe, die auf der Grundlage einer Idee der Gruppe der 2. Generation eine Gedenkaktion zum Thema „2000 Menschen starben für den Bau eines Stollens“ erarbeiteten und zu den „Tagen der Begegnung“ im April diesen Jahres zeigten.  In der Petition wird gefordert, dass der Stollen auch künftig für Besucher der Gedenkstätte jederzeit zugänglich bleiben muss und dass sensibel abgewogen werden soll, ob der Verkauf an private Eigentümer die richtige Entscheidung für die Zukunft des Stollens ist. Der Stollen war nach der Wende von der Treuhand privatisiert worden, hatte mehrfach den Besitzer gewechselt und steht nunmehr wieder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vor einer erneuten Zwangsversteigerung.

Unterschrieben hatten zunächst während der Gedenkveranstaltung am Stollen im April 2018 die ehemaligen Häftlinge Georges Petit und Ryszard Kosinski, die selbst noch unter unmenschlichsten Arbeitsbedingungen am Bau des Stollens beteiligt waren. Auch Familienmitglieder, Söhne, Enkel, Urenkel ehemaliger Häftlinge sowie Gäste der Gedenkveranstaltung setzten ihre Unterschriften unter die Petition, darunter auch Personen des öffentlichen Lebens wie Wiebke Bruns.

Die Jugendlichen der Projektgruppe, engagierte Vereinsmitglieder und Förderer der Vereinsarbeit sammelten in den nachfolgenden Wochen weitere Unterschriften von Bürgern der Region, die die Forderung nach uneingeschränktem Zugang zum Stollen für Besucher der Gedenkstätte unterstützen.

Der Petitionsausschuss nahm die Unterschriftenlisten entgegen und sagte zu, das Anliegen mit verantwortlichen Ministerien und Ausschüssen zu besprechen und bis zum Herbst 2018 Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Eine Delegation des Petitionsausschusses will sich den Stollen im August vor Ort anschauen.

Wir alle müssen gemeinsam die Verantwortung für diesen Ort übernehmen und das Gedenken für künftige Generationen ermöglichen. Denn: “Wo sollen wir uns sonst erinnern, wo sollen wir trauern – und wo sollen wir nachdenken?” fragten die Jugendlichen während ihrer Aktion im April zu Recht.

Der Vorstand des Fördervereins der Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge e.V.

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Ryszard Kosinski sowie Georges Petit und seine Familie gehören zu den Erstunterzeichnern der Petition, Viele weitere Unterschriften folgten noch während der Gedenkveranstaltung vor dem Stollen.

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An die

Präsidentin des

Landtags von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg                                                                                                                                         Langenstein, 21.06.2018

 

 

PETITION – für den Erhalt der Stollenanlage in Langenstein – Zwieberge und die Möglichkeit

                     der erweiterten Nutzung durch die Gedenkstätte

 

 

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

sehr geehrte Abgeordnete,

 

  • In der Zeit von April 1944 bis April 1945 wurde durch die Häftlinge des KZ Langenstein – Zwieberge eine unterirdische Stollenanlage von 13 km Länge in die Thekenberge bei Halberstadt getrieben.
  • Es sollten dort Teile für die Fertigung strahlgetriebener Flugzeuge produziert werden.
  • Der Stollen ist ein historischer Ort, an dem nahezu 2.000 Häftlinge durch die menschenverachtende Zwangsarbeit ihr Leben verloren haben.
  • Der Stollen ist ein Ort, an dem der Arbeitseinsatz von KZ-Häftlingen unter mörderischen Bedingungen auf unanfechtbare Weise dokumentiert ist.
  • Dieses Stollensystem wurde während der DDR – Zeit und nach der Wiedervereinigung durch die NVA bzw. Bundeswehr militärisch genutzt. Ein Teil der Anlage wurde dafür ausgebaut.
  • Im Jahr 1994 hat die Bundeswehr den Stollen verlassen.
  • Kurz darauf wurde er durch die Treuhand privatisiert und eine wirtschaftliche Nutzung wurde durch ehemalige Häftlinge, die nach Langenstein zurückkehrten, immer wieder scharf kritisiert.
  • Es gab seither mehrfach wechselnde Eigentümer.
  • Dadurch war die Nutzung des Stollens für die Arbeit der Gedenkstätte stark eingeschränkt.
  • 2001 wurde beispielsweise ehemaligen Häftlingen und ihren Familienangehörigen der Zutritt zum Stollen verwehrt.
  • Seit 2003 gab es einen Nutzungsvertrag zwischen der Gedenkstätte und dem Eigentümer.
  • Das Land Sachsen-Anhalt hat daraufhin 120 m des Stollens gesichert und für Besucher der Gedenkstätte zugänglich gemacht.
  • Seit 2011 ist der Besitzer insolvent. Der Nutzungsvertrag gilt nicht mehr und die Gedenkstätte ist seitdem vom Wohlwollen des Insolvenzverwalters abhängig, wenn Besucher den Stollen besichtigen wollen.
  • Die Stadt Halberstadt leitete inzwischen mehrere Zwangsversteigerungen der Anlage ein.
  • Seitdem gab es mehrere gescheiterte Verkaufsversuche, unter den Bietern waren teilweise dubiose Firmen.
  • Der Förderverein und die ehemaligen Häftlinge sowie deren Angehörige sind in ständiger Sorge, dass die Nutzung des Stollens für die Arbeit der Gedenkstätte durch einen Verkauf gefährdet wird.

 

Wir fordern daher:

  • den ungehinderten kostenfreien Zugang zum Stollen für die Besucher der Gedenkstätte,
  • eine angemessene Erweiterung des Rundgangs durch den seit 1945 unveränderten Teil des Stollens,  um das Ausmaß der menschenverachtenden Zwangsarbeit noch besser kenntlich zu machen,
  • dass sich die politischen Entscheidungsträger klar für den Erhalt des Stollens positionieren und mit allen Möglichkeiten die Gedenkstätte unterstützen,
  • dass sensibel abgewogen wird, ob der Verkauf an private Eigentümer die richtige Entscheidung für die Zukunft des Stollens ist.

 

Wir erwarten:

  • von den Abgeordneten aller Parteien Unterstützung,
  • von der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt ein klares Votum für den Erhalt des Stollens und die Bereitschaft, in der Zukunft finanzielle Mittel für eine Erweiterung des Rundgangs durch den Stollens zur Verfügung zu stellen.

 

Wir wenden uns an Sie, weil:

  • wir in großer Sorge sind, dass der Zugang zum Stollen gefährdet ist.
  • wir als Förderverein die Interessen der ehemaligen Häftlinge und ihrer Angehörigen vertreten.
  • wir der Meinung sind, dass die in den letzten Jahrzehnten getroffenen Fehlentscheidungen endlich wieder korrigiert werden müssen.
  • es sich bei dem Tod von 2.000 Menschen aus 23 Ländern um keinen „Vogelschiss“ der Geschichte handelt.
  • es auch nach 73 Jahren noch notwendig ist, sich mit den Verbrechen des Nationalsozialismus auseinander zu setzen und seine Mechanismen aufzuzeigen um zu begreifen, dass Stigmatisierung und Ausgrenzung von Menschen immer Grundlagen sind für eine dogmatische Politik, die Menschenrechte missachtet.
  • diese Stollenanlage als historischer Ort das Herzstück der Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge ist.

 

Aus all den genannten Gründen wenden wir uns per Petition an Sie und übergeben Ihnen 1068 Unterschriften von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland sowie ehemaligen Häftlingen und deren Angehörigen aus Belgien, Frankreich, Italien, Lettland, Polen und der Ukraine, die unser Anliegen unterstützen.

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